Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

zum 01.09.2020 wurde die Maskenpflicht in der Schule gelockert. In meinem Schreiben vom 31.08.2020 habe ich darauf hingewiesen, dass wir jedoch weiter auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch während des Unterrichts bestehen werden. Dieses entspricht jedoch nicht der aktuellen Vorgabe des Landes.

Aus diesem Grund möchte ich auf folgende zurzeit geltenden Regelungen hinweisen:

Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude (auf den Fluren, in den Treppenhäusern, in der Mensa, in den Umkleidekabinen der Turnhalle, auf den Schülertoiletten, …) besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es sollte darauf geachtet werden, dass stets Mund UND Nase bedeckt sind.

In den Klassen- und Kursräumen kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, wenn der Sitzplatz im Raum eingenommen worden ist. Es gilt eine festgelegte Sitzordnung.

Die Regelungen zur Hygiene und zur Einhaltung eines Mindestabstands gelten weiterhin. Körperkontakte sollten vermieden werden.

Mit diesen Regelungen folgt Nordrhein-Westfalen den in anderen Bundesländern üblichen Verfahren.

Damit sich jeder einzelne – Lehrkräft sowie Schülerinnen und Schüler – im Präsenzunterricht wohlfühlen kann, empfehlen wir, den Mund-Nasen-Schutz  auch im Unterricht weiterhin zu tragen, da in fast allen Unterrichtsräumen eine beengte Raumsituation vorliegt und daher der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Es ist uns ein Anliegen, dass in diesen besonderen Zeiten für alle am Schulleben Beteiligten ein größtmöglicher Schutz besteht.

Bleiben Sie gesund!

Jürgen Franke/ Schulleiter