Quelle: Neue Westfälische vom 24.10.2020

Wie in vielen europäischen Ländern steigen auch in Deutschland die Infektionen mit dem Corona-Virus stark an. Aus diesem Grund wurden in der Schulmail vom 21.10.2020 für den Schulbetrieb von den Herbst- bis zu den Weihnachtsferien folgende Vorgaben erlassen:

“Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen weiterhin keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.
  • Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.
  • Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.

Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.”

(Quelle: Schulmail des MSB vom 21.10.2020)

Ich wünsche uns allen einen guten Schulstart nach den Herbstferien.

Geben Sie auf sich und andere Acht!

Jürgen Franke/ Schulleiter